Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - L 4 SB 64/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,29011
LSG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - L 4 SB 64/99 (https://dejure.org/2001,29011)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.04.2001 - L 4 SB 64/99 (https://dejure.org/2001,29011)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. April 2001 - L 4 SB 64/99 (https://dejure.org/2001,29011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,29011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenrecht - Neufeststellung des Gesamt-GdB - gutachterliche Untersuchung - Verletzung der Mitwirkungspflicht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.02.1988 - 5/5b RJ 96/86

    Beweiserhebung - Ablehnung - Gesundheitsstörung - Verschlimmerung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - L 4 SB 64/99
    Die Mitwirkungspflicht besteht immer dann, wenn das Gericht den Sachverhalt ohne Mitwirkung des Klägers nicht oder nicht selbständig erforschen kann, (BSG vom 4.2.1988 - 5/5b RJ 96/86 = SozR 1500 § 103 Nr. 27), wobei sich die Grenzen der zumutbaren Mitwirkung aus dem Art. 2 Abs. 2 GG konkretisierenden § 65 Abs. 2 SGB 1 ergeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2005 - L 9 SB 117/02
    Eine wesentliche Änderung ist anzunehmen, wenn sich durch eine Besserung oder Verschlechterung des Behinderungszustandes eine Herabsetzung oder Erhöhung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 ergibt bzw. die gesundheitlichen Voraussetzungen eines Nachteilsausgleichs nicht mehr vorliegen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04. April 2001, Az.: L 4 SB 64/99).

    Die Änderung der Bezeichnung der Funktionsbeeinträchtigungen oder das Hinzutreten weiterer Funktionsbeeinträchtigungen ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB allein stellen keine wesentliche Änderung dar (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1998, Az.: B 9 SB 18/97 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04. April 2001, Az.: L 4 SB 64/99).

  • SG Lüneburg, 14.09.2006 - S 15 SB 234/04

    Anerkennung eines höheren Grads der Behinderung (GdB) als 40; Zuerkennung einer

    Eine wesentliche Änderung ist anzunehmen, wenn sich durch eine Besserung oder Verschlechterung des Behinderungszustandes eine Herabsetzung oder Erhöhung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 ergibt bzw. die gesundheitlichen Voraussetzungen eines Nachteilsausgleichs nicht mehr vorliegen (vgl. hierzu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. April 2001, - L 4 SB 64/99 -).

    Die Änderung der Bezeichnung der Funktionsbeeinträchtigungen oder das Hinzutreten weiterer Funktionsbeeinträchtigungen ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB allein stellen keine wesentliche Änderung dar (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 1998, - B 9 SB 18/97 R - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. April 2001, - L 4 SB 64/99 -).

  • SG Lüneburg, 21.09.2006 - S 15 SB 5/06

    Anerkennung eines höheren Grads der Behinderung (GdB) sowie Zuerkennung des

    Eine wesentliche Änderung ist anzunehmen, wenn sich durch eine Besserung oder Verschlechterung des Behinderungszustandes eine Herabsetzung oder Erhöhung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 ergibt bzw. die gesundheitlichen Voraussetzungen eines Nachteilsausgleichs nicht mehr vorliegen (vgl. hierzu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. April 2001, - L 4 SB 64/99 -).

    Die Änderung der Bezeichnung der Funktionsbeeinträchtigungen oder das Hinzutreten weiterer Funktionsbeeinträchtigungen ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB allein stellen keine wesentliche Änderung dar (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 1998, - B 9 SB 18/97 R - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. April 2001, - L 4 SB 64/99 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht